Entscheidungen UWG - Irreführung über den Preis
Fallgruppen UWG
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer über den Preis, die Art der Preisberechnung oder das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (§ 2 Abs 1 Z4 UWG)
Datum | RS/GZ | Entscheidungstext |